Schadenregulierung mit der Versicherung: Schritte, Unterlagen und Fallstricke

Pro Expert Consult - Versicherung und Entschädigung - Schadenregulierung mit der Versicherung: Schritte, Unterlagen und Fallstricke
Durchsicht der Unterlagen für die Schadenregulierung mit der Versicherung

Die Schadenregulierung mit der Versicherung ist ein Verfahren mit einer klaren Abfolge von Schritten. Fehler passieren meist am Anfang, die Folgen zeigen sich am Ende, wenn der angebotene Betrag die tatsächlichen Reparaturkosten nicht deckt.

Auf welcher Grundlage Sie Entschädigung verlangen

Zuerst muss klar sein, wer zahlt. Es gibt zwei grundsätzliche Wege:

  • Haftpflicht des anderen Beteiligten. Ist der andere Fahrer für den Unfall verantwortlich, richten Sie Ihren Anspruch an dessen Versicherungsgesellschaft.
  • Eigene Kaskoversicherung. Sind Sie selbst verantwortlich oder ist die Haftung nicht geklärt, verlangen Sie die Entschädigung aus Ihrer Kaskopolice, im Rahmen des vereinbarten Deckungsumfangs.

Diese beiden Wege haben unterschiedliche Fristen, unterschiedliche Unterlagen und eine unterschiedliche Art der Abrechnung. Lesen Sie Ihre Police, bevor Sie den Schaden melden.

Die Schritte im Verfahren

  1. Dokumentation an der Unfallstelle. Fotos vor dem Bewegen der Fahrzeuge und ein ordentlich ausgefüllter Europäischer Unfallbericht oder ein Polizeiprotokoll.
  2. Schadenmeldung. Sie melden den Schaden der Versicherungsgesellschaft innerhalb der in den Versicherungsbedingungen vorgesehenen Frist. Zögern Sie nicht, denn eine verspätete Meldung kann ein Grund für die Ablehnung sein.
  3. Fahrzeugbesichtigung. Der Sachverständige der Gesellschaft besichtigt das Fahrzeug, erfasst die Schäden und erstellt ein Protokoll.
  4. Schadenabrechnung. Die Reparaturkosten werden ermittelt, oder der Schaden wird als Totalschaden eingestuft, wenn die Reparatur wirtschaftlich nicht vertretbar ist.
  5. Angebot und Auszahlung. Sie erhalten die Abrechnung mit dem angebotenen Betrag.

Welche Unterlagen Sie brauchen

  • Europäischer Unfallbericht oder Polizeiprotokoll
  • Führerschein und Fahrzeugschein
  • Die Police, aus der Sie die Entschädigung verlangen
  • Fotos der Schäden und der Unfallstelle
  • Kostenvoranschlag oder Werkstattrechnung, falls die Reparatur bereits durchgeführt wurde
  • Angaben für die Auszahlung

Wenn der Betrag nicht zum tatsächlichen Schaden passt

Das ist der wichtigste Teil dieses Textes. Der angebotene Betrag kann aus mehreren Gründen niedriger ausfallen als die tatsächlichen Kosten:

  • Verdeckte Schäden sind nicht erfasst. Ein Teil des Schadens zeigt sich erst bei der Demontage.
  • Es wurde eine Abschreibung angewendet auf Teile, sodass ein neues Teil gekürzt abgerechnet wird.
  • Die Abrechnung erfolgt zu Preisen, die nicht den tatsächlichen Teile- und Arbeitspreisen der für Sie passenden Werkstatt entsprechen.
  • Die Wertminderung des Fahrzeugs nach Beschädigung und Reparatur wurde nicht berücksichtigt.
  • Das Fahrzeug wurde als Totalschaden eingestuft auf Grundlage eines Werts, der unter dem realen Wert liegt.

In all diesen Fällen haben Sie das Recht, ein unabhängiges Schadengutachten zu verlangen. Das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen ist die Grundlage für einen Widerspruch, für Verhandlungen mit der Gesellschaft und, falls es dazu kommt, für ein Gerichtsverfahren.

Beim Totalschaden ist zudem entscheidend, mit welchem Wert das Fahrzeug angesetzt wurde. Wie der Fahrzeugwert ermittelt wird und was der Katalogwert ist, haben wir gesondert beschrieben.

Abschreibung auf Teile, der strittigste Posten

Bei der Entschädigung aus der Haftpflicht wird in der Praxis häufig ein Abzug wegen Abschreibung auf die zu ersetzenden Teile vorgenommen. Die Logik dahinter: Durch den Einbau eines neuen Teils in ein älteres Fahrzeug erhält der Eigentümer etwas Wertvolleres als das, was er zuvor hatte.

Das Problem entsteht, wenn der Abzug auf Teile angewendet wird, bei denen er nicht gerechtfertigt ist, oder wenn der Prozentsatz höher ist als für dieses Alter und diesen Zustand des Fahrzeugs üblich. Das ist einer der häufigsten Punkte, an denen ein unabhängiges Gutachten eine Differenz aufzeigt.

Wann ein Schaden als Totalschaden eingestuft wird

Ein Totalschaden wird nicht deshalb festgestellt, weil das Fahrzeug schwer beschädigt aussieht, sondern weil die Reparaturkosten ein bestimmtes Verhältnis zum Fahrzeugwert übersteigen. Deshalb ist beim Totalschaden der Fahrzeugwert genauso wichtig wie die Schadenermittlung.

Wird der Wert Ihres Fahrzeugs niedriger angesetzt, als er tatsächlich ist, wird schneller ein Totalschaden festgestellt und Sie erhalten einen geringeren Betrag. Wie der Wert ermittelt wird, haben wir im Text über den Katalogwert eines Fahrzeugs beschrieben.

Merkantile Wertminderung nach der Reparatur

Ein Fahrzeug, das einen erheblichen Schaden hatte, ist auf dem Markt auch nach einer fachgerecht ausgeführten Reparatur weniger wert. Diese Differenz ist ein tatsächlicher Schaden und kann geltend gemacht werden, wird aber selten von selbst abgerechnet. Sie wird gesondert ermittelt, durch Vergleich des Fahrzeugwerts vor und nach dem Ereignis.

Regress, wenn die Versicherung Geld zurückfordert

Wurde der Schaden an den Geschädigten ausgezahlt und liegen Umstände vor, aufgrund derer der verantwortliche Fahrer seinen Deckungsanspruch verliert, kann die Gesellschaft den ausgezahlten Betrag von ihm zurückfordern. In solchen Verfahren sind häufig sowohl die Schadenhöhe als auch der Ablauf des Ereignisses strittig, weshalb ein unabhängiges Gutachten auch für die Seite nützlich ist, gegen die der Regress gerichtet wird.

Fristen und Geduld

Die Fristen für die Bearbeitung des Anspruchs sind in den Vorschriften und den Versicherungsbedingungen geregelt. Führen Sie schriftlichen Schriftverkehr und bewahren Sie den Nachweis über die Übergabe jedes Dokuments auf. Mündliche Absprachen kann später niemand bestätigen.

Was gilt für Unternehmen mit Fuhrpark

Bei Flotten bemisst sich der Verlust nicht nur am Schadenbetrag, sondern auch an der Zeit, die das Fahrzeug ausfällt. Deshalb übernehmen wir den gesamten Prozess, von der Meldung bis zur Rückführung des Fahrzeugs in die Flotte, über die Fuhrpark-Assistenz.

Für eine Beratung zu einem konkreten Fall rufen Sie uns an.

Häufige Fragen

Kann ich eine Geldzahlung statt der Reparatur in der Werkstatt verlangen?

In den meisten Fällen können Sie zwischen Reparatur und Geldentschädigung wählen, das hängt jedoch von der Anspruchsgrundlage und den Bedingungen der konkreten Police ab. Bei der Geldentschädigung wird die Abrechnung häufiger um die Abschreibung auf Teile gekürzt, daher lohnt es sich, vor der Entscheidung beide Varianten zu prüfen.

Warum hat die Versicherung meinen Betrag wegen Abschreibung gekürzt?

Weil ein neues Teil anstelle eines bereits abgenutzten Teils eingebaut wird und deshalb angenommen wird, dass das Fahrzeug durch die Reparatur etwas mehr an Wert gewinnt, als es verloren hat. Strittig ist die Höhe dieses Prozentsatzes, und genau dieser Posten wird mit einem begründeten Gutachten am häufigsten erfolgreich angefochten.

Was tue ich, wenn der angebotene Betrag geringer ist als der tatsächliche Schaden?

Der erste Schritt ist ein unabhängiges Schadengutachten, das zeigt, woraus die Differenz entsteht: aus den Teilepreisen, den Arbeitswerten, dem Schadenumfang oder der Abschreibung. Mit einem solchen Gutachten wird Widerspruch gegen die Abrechnung eingelegt.

Kann der Schaden noch reguliert werden, wenn das Fahrzeug bereits repariert ist?

Ja, aber es ist schwieriger. Benötigt werden Fotos der Schäden vor der Reparatur, Rechnungen und eine Aufstellung der eingebauten Teile und der ausgeführten Arbeiten. Deshalb ist es wichtig, alles zu fotografieren und aufzubewahren, bevor mit der Reparatur begonnen wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert